Amnesty International hat heute die aktuelle Ausgabe seine jährlichen Berichts zur weltweiten Menschenrechtslage vorgestellt. Die Menschenrechtsorganisation appelliert an Regierungen auf der ganzen Welt, sich der Rhetorik der Ausgrenzung und den offenen Angriffen auf Menschenrechtsstandards entschlossen entgegenzustellen. „Amnesty International hat für das Jahr 2017 dokumentiert, wie in vielen Ländern spaltende Rhetorik und systematische Ausgrenzung in schwere Menschenrechtsverletzungen mündeten. Die gewaltsame Vertreibung der Rohingya in Myanmar zeigt uns, wohin die alltägliche Diskriminierung von Minderheiten führt“, sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland.
Amnesty beobachtete im vorigen Jahr auch weitreichende Versuche vieler Staaten, die Meinungs‑, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit einzuschränken oder rechtstaatliche Prinzipien auszuhebeln. Doch diese Versuche stießen auf Widerstand: In Russland, Simbabwe, Polen und vielen anderen Ländern gingen Menschen massenweise auf die Straße oder zogen vor Gericht, um ihre Rechte einzufordern.
Kritik an Menschenrechtslage in Deutschland
Für Deutschland kritisiert der Report die Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes gegenüber so genannten „Gefährdern“. Dazu gehörten die Überwachung durch elektronische Fußfesseln, Auflagen bezüglich des Wohnorts und die Telekommunikationsüberwachung. „Gefährder“ würden im Gesetz nur vage als Personen definiert, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in absehbarer Zeit eine terroristische Straftat begehen könnten. Außerdem zählt Amnesty die Durchsuchung von Smartphones und Datenträgern von Geflüchteten als Anzeichen für die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Deutschland, dies gelte zudem auch für das in Bayern mögliche unendliche Gewahrsam für „Gefährder“. Weiterhin listet der Report die Einführung des Staatstrojaners durch die große Koalition im Juni 2017 als Zeichen der Verschlechterung der Menschenrechtslage auf.
Amnesty kritisiert, dass trotz 1.212 Straftaten gegen geflüchtete Menschen und Asylsuchende und 210 Straftaten gegen Unterkünfte von Asylsuchenden alleine in den ersten neun Monaten des Jahres 2017, die Behörden des Bundes und der Länder auch 2017 keine systematische Risikoeinschätzung der Gefährdung von Asylunterkünften vornahmen. Eine solche Risikoeinschätzung könne dazu dienen, dass die Polizei, falls nötig, angemessenen Schutz bereitstellen könne.
In Deutschland gäbe es weiterhin keine unabhängigen Beschwerdestellen für Opfer von Misshandlungen durch die Polizei. Zu denen zählt Amnesty auch die 109 Ermittlungsverfahren wegen rechtswidriger Polizeigewalt im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg. Die Menschenrechtsorganisation moniert zudem, dass in acht Bundesländern weiterhin keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten bestehe.
Der neue Amnesty International Report 2017/18 stellt die Menschenrechtslage in 159 Ländern detailliert vor. Die englische Ausgabe liegt ab heute vor, die deutsche Übersetzung erscheint Mitte Mai im Fischer-Verlag.
